Hallo und herzlich willkommen! Sie haben wahrscheinlich schon gehört, dass ab dem 28. Juni 2025 das neue Europäische Barrierefreiheitsgesetz (European Accessibility Act – EAA) die Regeln für den Onlinehandel verändert. Dieses Gesetz gilt für E-Commerce-Plattformen in allen EU-Mitgliedstaaten und verpflichtet Websites und Apps zur Einhaltung des technischen Standards EN 301 549.
Die meisten Online-Shops erfüllen diese Anforderungen derzeit noch nicht. Wenn Sie die EAA-Vorgaben für 2025 ignorieren, riskieren Sie nicht nur den Verlust von Kund:innen, sondern auch hohe Geldstrafen. Eine Investition in professionelle Unterstützung kann Ihnen also langfristig Geld und Nerven sparen. In diesem Artikel erfahren Sie mehr dazu.
IT Delight bietet umfassende Barrierefreiheitsaudits und technische Unterstützung speziell für den E-Commerce. Wir prüfen Ihre Website, beheben bestehende Probleme und sorgen für vollständige gesetzliche Konformität.
Was ist das Europäische Barrierefreiheitsgesetz (EAA) 2025?
Der European Accessibility Act – kurz EAA – ist auch bekannt als Richtlinie (EU) 2019/882. Es handelt sich um ein Gesetz der Europäischen Union, das darauf abzielt, Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich zu machen.

Die EAA wurde bereits 2019 verabschiedet, ist jedoch ab dem 28. Juni 2025 vollständig für digitale Dienstleistungen verbindlich. Ab diesem Stichtag müssen alle E-Commerce-Websites, Apps und Plattformen bestimmte Barrierefreiheitsstandards einhalten.
Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU verkaufen – unabhängig davon, ob sie in der EU ansässig sind oder nicht. Es betrifft zahlreiche Bereiche, darunter:
- Online-Shops
- Banken und Finanzdienstleister
- E-Books und Lesegeräte
- Apps und Automaten für den öffentlichen Verkehr
Um der EAA 2025 zu entsprechen, müssen Ihre Website oder App den Standard EN 301 549 erfüllen. Das bedeutet: Alle Inhalte müssen für alle Nutzer:innen – auch für Personen mit Seh-, Hör- oder Mobilitätseinschränkungen – wahrnehmbar, verständlich und bedienbar sein. Das zentrale Ziel ist klar: Digitale Produkte sollen für alle Menschen zugänglich und nutzbar sein – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten.
Für wen gilt das Europäische Barrierefreiheitsgesetz?
Das Gesetz betrifft alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Personen in der EU anbieten. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen seinen Sitz innerhalb oder außerhalb der EU hat.
Betroffen sind sowohl große Unternehmen als auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Mikrounternehmen können jedoch in bestimmten Fällen von einzelnen Vorschriften ausgenommen sein.
Welche Produkte und Dienstleistungen sind abgedeckt?
Die EAA 2025 konzentriert sich auf zentrale Lebensbereiche, die Menschen täglich nutzen:
- Online-Shops und Marktplätze: Ihre Website oder App muss barrierefrei sein – vom Stöbern über die Produktsuche bis hin zum Checkout und dem Kundensupport.
- Banken und Finanzdienstleistungen: Online-Banking-Apps, Websites, Geldautomaten und Zahlungsterminals müssen für alle Nutzer:innen zugänglich und bedienbar sein.
- E-Books: Digitale Bücher und Lesesoftware müssen so gestaltet sein, dass auch Menschen mit Sehbeeinträchtigungen problemlos auf Inhalte zugreifen können.
- Telekommunikationsdienste: Dazu zählen Telefonie, Messaging-Dienste und Kundensupport-Plattformen.
- Buchungs- und Reisesysteme: Apps und Websites zur Buchung von Transportmitteln oder zur Anzeige von Reiseinformationen müssen ebenfalls die Barrierefreiheitsstandards erfüllen.
Kurz gesagt: Wenn Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung digital ist und von vielen Menschen genutzt wird, fällt es wahrscheinlich unter die EAA. Das Ziel ist es, digitale Barrieren abzubauen, damit Menschen mit Behinderungen genauso einkaufen, kommunizieren, reisen und Bankgeschäfte erledigen können wie alle anderen auch. Für Unternehmen bedeutet das: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt zu handeln – und damit neue Kundengruppen zu erreichen.
Anforderungen des Europäischen Barrierefreiheitsgesetzes ab 2025
Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle erfassten digitalen Produkte und Dienstleistungen bestimmten Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Diese basieren auf dem Standard EN 301 549 sowie den WCAG 2.1-Richtlinien, mindestens auf Level AA.
1. Wahrnehmbare Inhalte
- Texte müssen mit Screenreadern lesbar sein
- Bilder benötigen Alternativtexte (Alt-Tags)
- Videos sollten Untertitel und Transkripte enthalten
- Farben dürfen nicht allein zur Informationsvermittlung verwendet werden
2. Bedienbare Benutzeroberfläche
- Alle Funktionen (z. B. Navigation, Suche, Checkout) müssen per Tastatur steuerbar sein
- Nutzer:innen müssen genügend Zeit haben, Inhalte zu erfassen und zu verwenden
- Inhalte dürfen keine Blitz- oder Flackereffekte enthalten, die epileptische Anfälle auslösen könnten
3. Verständliche Informationen
- Texte sollen klar, einfach und gut lesbar sein
- Navigation muss auf allen Seiten konsistent sein
- Formulare müssen mit eindeutigen Beschriftungen und Fehlermeldungen versehen sein
4. Robuste Inhalte
- Ihre Website muss mit unterstützenden Technologien funktionieren (z. B. Screenreader, Spracherkennungssoftware)
- Der Code muss sauber sein und gängigen Webstandards entsprechen
5. Barrierefreier Kundensupport
- Support-Kanäle (z. B. Chat, E-Mail, Telefon) müssen für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen zugänglich sein
- Nutzer:innen müssen Hilfe in einem barrierefreien Format anfordern können
6. Dokumentation & Feedback
- Sie müssen eine Barrierefreiheitserklärung auf Ihrer Website bereitstellen
- Nutzer:innen sollten Barrieren oder Probleme einfach melden können
Wichtig: Diese Anforderungen sind nicht optional. Wenn Ihre Website bis Juni 2025 nicht den Vorgaben entspricht, riskieren Sie rechtliche Konsequenzen, Beschwerden von Kund:innen oder finanzielle Strafen.
Was verlangt das EAA 2025 von E-Commerce-Websites?
Viele gängige E-Commerce-Plattformen wie Magento, Shopware oder Shopify erfüllen die Anforderungen des EAA nicht automatisch. Manche Themes wirken modern, verfügen jedoch nicht über die notwendige barrierefreie Struktur.
Das bedeutet: Selbst wenn Ihr Onlineshop auf einer etablierten Plattform läuft, ist er nicht automatisch EAA-konform. Um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen und ein inklusives Einkaufserlebnis zu bieten, sind individuelle Anpassungen oder ein Re-Design erforderlich.
Genau hier kommt professionelle Unterstützung ins Spiel. Ein Standard-Setup schützt Ihr Online-Business nicht vor rechtlichen Risiken – ein maßgeschneiderter Ansatz schon.
Warum ist Barrierefreiheit im Web so wichtig?
Web-Barrierefreiheit stellt sicher, dass alle Nutzer:innen – einschließlich Menschen mit Behinderungen – digitale Inhalte ohne Hürden nutzen und mit ihnen interagieren können. Ohne ein barrierefreies Design werden viele Menschen von der Nutzung digitaler Angebote, einschließlich Online-Shops, ausgeschlossen. Aus einer Perspektive ist Barrierefreiheit eine Verpflichtung – aus einer anderen ein klarer strategischer Vorteil.
Indem Sie ein inklusives Nutzererlebnis schaffen, kann Ihr Unternehmen eine größere Zielgruppe erreichen, kostspielige Strafen vermeiden, die Kundenzufriedenheit steigern und das Markenimage stärken. Dabei gilt: Barrierefreie Websites sind oft für alle Nutzer:innen einfacher zu bedienen – nicht nur für Menschen mit Behinderungen. Eine klare Navigation, gut lesbare Inhalte und logisch strukturierte Seiten kommen jedem zugute.
Machen Sie Ihre E-Commerce-Website barrierefrei
Wer jetzt handelt, kann sein Unternehmen optimal vorbereiten, teure Risiken vermeiden und echtes Engagement für Inklusion zeigen.
Sind Sie bereit für das neue EAA-Gesetz?
Der 28. Juni 2025 mag noch weit entfernt erscheinen – doch wenn Ihr E-Commerce-Geschäft sich noch nicht mit dem European Accessibility Act (EAA) befasst hat, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, damit zu beginnen. Die Vorbereitung auf die EAA-Anforderungen lässt sich nicht über Nacht erledigen. Sie erfordert Planung, Audits, Entwicklungsarbeit und umfassende Tests.
Schritt 1:
Der erste Schritt besteht darin, den aktuellen Stand zu kennen. Wurde Ihre Website bereits auf Barrierefreiheit getestet? Entspricht sie dem Standard EN 301 549 oder den WCAG 2.1 AA-Richtlinien? Wenn Sie diese Fragen nicht sicher mit „Ja“ beantworten können, ist ein professioneller Barrierefreiheits-Audit angeraten. Ein solcher Audit deckt auf, was bereits funktioniert, was fehlt und wo Handlungsbedarf besteht.
Schritt 2:
Auf Basis dieser Analyse sollten Sie die Änderungen priorisieren, die für Nutzer:innen den größten Unterschied machen – etwa Screenreader-Kompatibilität, Tastaturnavigation und barrierefreie Formulare. Diese Punkte stellen oft die größten Hürden dar und bringen bei frühzeitiger Umsetzung sofort spürbare Verbesserungen.
Schritt 3:
Machen Sie Barrierefreiheit zur Teamaufgabe. Entwickler:innen, Designer:innen, Texter:innen und Tester:innen sollten die Grundlagen des inklusiven Designs verstehen. Barrierefreiheit von Anfang an einzuplanen ist deutlich einfacher und kostengünstiger, als sie später nachzurüsten.
Das klingt nach einer großen Herausforderung? Sie sind nicht allein. Über die Hälfte aller Websites ist nicht auf das neue Gesetz vorbereitet. IT Delight begleitet Sie durch den gesamten Prozess – von der Prüfung und Planung bis hin zur Umsetzung und langfristigen Einhaltung der Anforderungen. Starten Sie jetzt, um dem Gesetz einen Schritt voraus zu sein – und machen Sie Ihren Shop für alle Nutzer:innen zugänglich.
Was passiert, wenn Sie den Anforderungen des EAA 2025 nicht nachkommen?
Das Ignorieren des European Accessibility Act ist nicht nur riskant – es kann teuer werden! Wenn Ihr E-Commerce-Shop nicht barrierefrei ist, drohen Bußgelder, rechtliche Schritte oder Beschwerden von Kund:innen. Für ein wachsendes Unternehmen ist das ein ernstzunehmendes Risiko.
Einige Länder sehen konkrete Sanktionen bei Verstößen vor:
- In Deutschland können Bußgelder je nach Schwere des Verstoßes bis zu 100.000 € betragen. Strafrechtliche Verfahren sind hier zwar nicht vorgesehen, die finanziellen Risiken bleiben jedoch erheblich.
- In Italien liegen die Geldstrafen zwischen 5.000 € und 40.000 € – mit der Möglichkeit von Erhöhungen bei wiederholten Verstößen oder fehlender Kooperation mit den Behörden.
- In Frankreich sind die finanziellen und rechtlichen Konsequenzen ebenfalls spürbar – auch wenn die genauen Beträge variieren können.
Doch der rechtliche Aspekt ist nur ein Teil des Problems. Eine nicht barrierefreie Website schafft reale Hürden für Menschen mit Behinderungen. Und diese Zielgruppe ist weit größer, als viele Unternehmen annehmen: Über 100 Millionen Menschen in der EU leben mit einer Form von Einschränkung. Wer Inklusion vernachlässigt, verschließt sich einer enormen Anzahl potenzieller Kund:innen.
Dazu kommt: Barrierefreiheit bringt auch technische Vorteile. Zugängliche Websites schneiden bei der Suchmaschinenoptimierung (SEO) besser ab. Google belohnt sauberen Code, korrekte Überschriftenstrukturen, Alt-Texte für Bilder und benutzerfreundliches Design – alles Schlüsselelemente der Barrierefreiheit.
Mit anderen Worten: Wer seine Website inklusiv gestaltet, wird online auch besser gefunden.
Fazit: Bereiten Sie Ihren Onlineshop auf den European Accessibility Act vor
Die Frist im Jahr 2025 rückt schnell näher – handeln Sie jetzt. IT Delight ist darauf spezialisiert, E-Commerce-Unternehmen dabei zu unterstützen, die Anforderungen an Barrierefreiheit zu erfüllen – ohne Kompromisse bei Design oder Performance. Unser Angebot:
Barrierefreiheits-Audit
Wir führen umfassende Audits durch, um zu prüfen, ob Ihre Website den Anforderungen des EU-Gesetzes zur Barrierefreiheit und den WCAG 2.1-Richtlinien entspricht. Sie erhalten einen detaillierten Bericht mit identifizierten Schwachstellen und einem klaren Maßnahmenplan.
Barrierefreies UI/UX-Design
Unser Design-Team entwickelt intuitive, inklusive und optisch ansprechende Benutzeroberflächen, die allen Menschen ein angenehmes Einkaufserlebnis ermöglichen – auch bei Seh-, Motorik- oder kognitiven Einschränkungen.
Behebung typischer Barrierefreiheitsprobleme
Wir identifizieren und beheben häufige Probleme wie falsch strukturierte Überschriften, fehlende Alt-Texte, geringe Kontraste oder eine unzureichende Tastaturnavigation.
Die Barrierefreiheit Ihres Onlineshops ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht – sie ist eine Einladung an mehr Kund:innen und ein Schritt zu einem besseren Einkaufserlebnis für alle. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Website inklusiver und zukunftssicher machen.